PartGmbB für Architekten und Ingenieure: Das Beste aus Partnerschaft und GmbH vereint

PartGmbB für Architekten und Ingenieure: Das Beste aus Partnerschaft und GmbH vereint

Wenn du dich als Architekt, Ingenieur oder Bauplaner dafür entscheidest, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, stehst du zuerst einmal vor einer Vielzahl an Fragen. Eine der wichtigsten und oft auch komplexesten Entscheidungen ist die Wahl der passenden Rechtsform. Hierbei besteht eine Option, welche speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern in der Bauplanung zugeschnitten ist – die PartGmbB für Architekten und Ingenieure.

Die PartGmbB, oder ausgeschrieben Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, ist eine Art Hybrid aus einer Partnerschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie bietet eine überaus flexible Struktur und die Möglichkeit, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Die PartGmbB ist vor allem für Architekten und Ingenieure besonders attraktiv, da sie ermöglicht, das Privatvermögen aller beteiligten Partner zu schützen. Denn seien wir ehrlich, selbst der erfahrenste Architekt oder Ingenieur ist nicht vor Fehlern gefeit. Und in einer Branche, in der ein kleiner Fehler riesige Auswirkungen mit sich bringen kann, ist es beruhigend zu wissen, dass nicht das gesamte Privatvermögen auf dem Spiel steht.

PartGmbB für Architekten und Ingenieure
Julia Reusch
Julia Reusch

Die PartGmbB im Detail – PartGmbB für Architekten und Ingenieure

Wenn du die PartGmbB als Rechtsform in Betracht ziehst, solltest du dich zuerst mit den Details dieser beschäftigen. Sieh dir außerdem die notwendigen Voraussetzungen näher an. Zunächst einmal muss die PartGmbB aus mindestens zwei Freiberuflern bestehen. Du benötigst dafür, konträr zur GmbH, kein Mindestkapital und musst den Partnerschaftsvertrag nicht zwingend notariell beurkunden lassen. Allerdings ist es erforderlich, dass der Name der Partnerschaftsgesellschaft den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ enthält. Diese Ergänzung bei der Firmierung sollte zudem auch auf allen geschäftlichen Unterlagen und Drucksachen (zum Beispiel Briefpapier, Visitenkarten etc.) und Präsentationen der Gesellschaft deutlich für außenstehende Dritte erkennbar sein. Ansonsten entfällt nämlich gegebenenfalls die Haftungsbeschränkung.

PartGmbB: Haftung innerhalb des ausgeübten Berufes

Ein entscheidender Vorteil dieser Rechtsform ist die Möglichkeit, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Das bedeutet, dass du nicht mit deinem Privatvermögen haftest, wenn etwas schiefgeht. Die Haftungsbeschränkung ist in diesem Fall aber nicht vollumfänglich, was bedeutet, dass Haftungsansprüche außerhalb des ausgeübten Berufes nicht durch die PartGmbB beschränkt werden.

PartGmbB: Mindestkapital nicht erforderlich

Im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsformen existiert bei der PartGmbB keine Anforderung an ein Mindestkapital. Das bedeutet, dass du nicht erst eine bestimmte Summe aufbringen musst, um eine PartGmbB zu gründen. Diese Tatsache kann die Gründung erleichtern, insbesondere wenn du gerade erst deine Tätigkeit als selbstständiger Architekt oder Ingenieur aufnimmst.

Gründung einer PartGmbB

Wenn du dich für die PartGmbB als Rechtsform für dein Büro entschieden hast, stellt sich als nächstes folgende Frage. Wie gründet man eine PartGmbB? Das Vorhaben lässt sich in 5 Schritten zusammenfassen:

  1. Die Gründung einer PartGmbB beginnt mit dem Abschluss eines schriftlichen Partnerschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Freiberuflern. Dieser Vertrag muss nicht notariell beurkundet werden, was den Gründungsprozess vereinfacht und Kosten spart.
  2. Im Partnerschaftsvertrag sollten alle wichtigen Aspekte der Zusammenarbeit geregelt sein, einschließlich der Beteiligungen und Verantwortlichkeiten der Partner, der Verteilung von Gewinnen und Verlusten, und der Regelungen für den Ein- und Austritt von Partnern.
  3. Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss zwingend den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ enthalten und deutlich für außenstehende Dritte erkennbar sein.
  4. Für die Eintragung ist der Nachweis einer entsprechend ausgestalteten Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Die genauen Anforderungen an die Versicherung sowie die Mindestversicherungssummen können je nach Bundesland variieren. Informiere dich daher vorab möglichst genau.
  5. Nachdem du den Partnerschaftsvertrag und die Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, musst du die PartGmbB außerdem im Partnerschaftsregister eintragen lassen. Dies erfolgt in der Regel beim zuständigen Amtsgericht.

Die PartGmbB im Vergleich zu anderen Rechtsformen – PartGmbB für Architekten und Ingenieure

Es existieren verschiedene Rechtsformen, die du für dein Unternehmen in Betracht ziehen könntest. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, die PartGmbB im Kontext anderer Optionen zu betrachten. Du wirst aber in der Regel schnell bemerken, dass im Rennen PartGmbB vs. andere Rechtsformen Erstere in vielen Belangen die bessere Wahl sein kann.

Dabei unterscheidet sich die PartGmbB in einigen wichtigen Aspekten von anderen Unternehmensformen. Im Vergleich zur klassischen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) bietet die PartGmbB den Vorteil der beschränkten Haftung. Das kann besonders dann attraktiv sein, wenn du mit komplexen Projekten mit hohem Risikopotenzial betraut bist.

Im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet die PartGmbB mehr Flexibilität und weniger administrative Anforderungen. Es gibt keine Vorgaben an ein Mindestkapital und der Partnerschaftsvertrag muss auch nicht notariell beurkundet werden. Zudem fällt keine Gewerbesteuer (was vor allem ein großer Vorteil in Städten mit hohen Gewerbesteuerhebesätzen ist) an und es besteht keine Bilanzierungspflicht.

Im Vergleich zu Freiberuflern und Einzelunternehmern bietet eine PartGmbB für Architekten und Ingenieure auch hier den wesentlichen Vorteil einer beschränkten Haftung. Dadurch ist das private Vermögen der Partner geschützt. Zudem können dadurch eine größere Professionalität und Glaubwürdigkeit ausgestrahlt sowie Verantwortlichkeiten und Ressourcen unter den Partnern geteilt werden.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die du als Architekt oder Ingenieur treffen musst, wenn du dein eigenes Unternehmen gründest. Dabei kommen aber noch weitere Herausforderungen auf dich zu, wie etwa die adäquate Absicherung deines Vorhabens. Ob Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder andere Versicherungen – wir haben die passenden Lösungen und die Erfahrung, dich in allen versicherungstechnischen Belangen zu begleiten.

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