Verstoßprinzip

Was versteht man unter Verstoßprinzip? Das Verstoßprinzip (auch Verstoßtheorie) definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist. Der Versicherungsfall ist bei Anwendung der Verstoßtheorie nicht das Schadenereignis (siehe auch Schadenereignistheorie) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann. Bei einer fehlerhaften Planungs- oder Beratungsleistung können Jahre vergehen, bis die finanziellen Auswirkungen auf das Vermögen (der Schaden) entstehen. Der Verstoß wäre in diesem Zusammenhang die fehlerhafte Planung, bzw. die fehlerhafte Beratung. Achtung: Auch wenn die Versicherungsbedingungen gerade aktualisiert und die Deckungssummen angehoben wurden, gilt für die Schadensbehebung der Vertragsstand, der zum Zeitpunkt des Verstoßes gültig war.



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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