Geringere Deckungssummen durch Inflation: Das musst du beachten

Wie wirken sich die Baupreissteigerungen auf Architekten und Ingenieure aus? Das Zusammenspiel zwischen: geringere Deckungssummen durch Inflation.

Die letzten Jahre sind geprägt von großen Herausforderungen. Los ging es mit der Pandemie. Unser tägliches Handeln veränderte sich schlagartig. Fast nahtlos folgte die schockierende Nachricht vom Kriegsausbruch in der Ukraine. Der Krieg im vollen Gange und kein Ende in Sicht. Alles in allem haben diese Ereignisse in den letzten Jahren zu Materialknappheiten und enormen Preissteigerungen geführt. Infolgedessen auch zu Inflation.

Aber auch im Vorfeld war schon ein Anstieg der Baupreise nach der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2008 bemerkbar. Der Grund hierfür waren die sehr niedrigen Zinsen.

Im Jahr 2020 kam es dann aufgrund von Corona zu einem rasanten Preisanstieg mit insgesamt 15 % im Vergleich zu 2019. Die Preise für Holz- und Stahlbauteile haben sich in Windeseile mehr als verdoppelt. Ein Blick zurück zeigt, dass der Baupreisindex seit 2015 um ca. 30 % gestiegen ist.

geringere Deckungssummen und Inflation
Julia Reusch
Julia Reusch

In diesen sieben Jahren hat der Preissprung auch merkliche Folgen für Architekten und Ingenieure hinterlassen.

SEHR WICHTIG: Die Entwicklungen der Baubranche sind auch wesentlicher Bestandteil für die bestehende Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren.

Warum beeinflusst die Bauwirtschaftslage die Berufshaftpflichtversicherung von Architektur – und Ingenieurbüros?

Angenommen es ereignet sich ein Schaden, der auf einen Fehler des Architekturbüros zurückzuführen ist, dann sollte aus der Perspektive von heute die entsprechende Deckungssumme vereinbart sein. Da der Baupreisindex so rapide angestiegen ist, kann es dazu führen, dass die Schadenbeiträge die Versicherungssummen bei Weitem übersteigen.

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Die vergangenen Jahre veranschaulichen, wie sich die wirtschaftliche Lage und damit einhergehenden Baupreise verändert haben. Ob und wann ein Schaden eines Architektur- oder Ingenieurbüros zutage tritt, ist nicht unbedingt absehbar. Genau aus diesem Grund ist es enorm wichtig, vorausschauend seine Absicherung zu wählen, um im Bedarfsfall auch den bestmöglichen Schutz zu haben.

Schaut man sich als Versicherer das Verstoßprinzip an, gilt folgendes:

Angenommen es wurde 2005 ein fehlerhafter Plan von Ihrem Büro erstellt. Der Fehler ist unbemerkt durchgerutscht, alles genau nach Plan gefertigt. Das Projekt ist ausgeführt, die Abnahmen sind erfolgt. Aufgrund einer zu geringen Stahlschicht kommt es zu Rissen und Absetzungen. Das Architekturbüro wird als ausführender Planer zur Rechenschaft gezogen und muss für den Schaden aufkommen.

>>> Die sogenannte „Spätschadenproblematik“.

Gibt es das Architekturbüro noch? Wird es eventuell durch andere Inhaber geführt. 17 Jahre ist eine lange Zeitspanne. Jetzt kommt das Verstoßprinzip ins Spiel, denn die Versicherungsgesellschaft möchte wissen, wann der Schaden verursacht wurde und nicht, wann der Schaden sich verwirklicht hat. Es erfolgt eine Überprüfung, ob die Deckungssummen der Spätschadenproblematik entsprechend abgesichert sind.

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Äußerst wichtig – geringere Deckungssummen durch Inflation vermeiden

Daher eine klare Empfehlung in regelmäßigen Abständen die Deckungssumme mit dem Versicherungsagenten ihres Vertrauens auf den Prüfstand stellen. So lassen sich Probleme, die durch geringere Deckungssummen durch Inflation entstehen, vermeiden. Nicht auszudenken, welche Folgen es hat, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht. Ein langer Prozess, Vergleiche und letztendlich eventuell mit der Haftung des Privatvermögens eines Architekten oder Ingenieurs.

Mittlerweile verlangen zahlreiche Auftraggeber bei dem Vergabeverfahren schon einen konkreten Nachweis der Versicherungssumme. Pures Eigeninteresse, denn im Schadenfall möchten Sie sichergehen, dass es auch zu einer vollständigen Entschädigung kommt. Ist die Deckungssumme zu gering gewählt, reicht häufig das Privatvermögen von Architekten und Ingenieuren auch nicht aus, um die Schäden zu begleichen. Der Auftraggeber bleibt auf den Teilkosten sitzen.

Unser Ratschlag an dieser Stelle

Setzen Sie sich einmal im Jahr mit einem Experten rund um die Absicherung zusammen. Bestandteil der Besprechung sind die ausgeführten und anstehenden Projekte, damit es erst gar nicht zu einer Unterversicherung kommt.

Was kann der Architekt und Ingenieur zusätzlich tun, um rechtzeitig die laufenden Projekte entsprechend abzusichern?

Es gibt Möglichkeiten, die Versicherungssummen flexibel anzupassen:

>> Bei einem Jahresvertrag kann die Versicherungssumme erhöht werden. In dem Fall erhalten alle Projekte einen besseren Versicherungsschutz.

>> Objektbezogen kann der Jahresvertrag angepasst werden – eine Exzedentenversicherung.

>> Für ein einzelnes Projekt eine Objektversicherung abschließen.

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Sollte es keine Vorgaben seitens des Auftraggebers geben, dann sind Architekt und Ingenieur aufgefordert, die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

Tipp: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, ein Expertenteam aus der Bau- und Versicherungsbranche heranziehen, um eine anforderungsgerechte Deckungssumme zu ermitteln.

Jetzt bist du verunsichert, ob oder wie du deine Projekte absicherst. Bei uns triffst du auf Experten mit jahrelangen Erfahrungen. Wir ermitteln eine vorausschauende Absicherung für dein Büro. Komm gerne auf uns zu, wir überprüfen deine Berufshaftpflichtversicherung oder berechnen dir eine allumfassende Lösung, mit der du unbeschwert in die nächsten Projekte starten kannst.

Nicht suchen, sondern finden.

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