Die große BRAO-Reform: Auf die Plätze fertig los!
Die große BRAO-Reform ist in aller Munde. Was gibt es anlässlich der neuen Reglungen zu beachten und wer muss was genau berücksichtigen? Haben Sie schon alles angepasst? Zunächst gilt zu beachten, dass sich das Gesetz in diesem Fall nicht nur auf die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bezieht. Reformiert werden auch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Patentanwaltsordnung (PAO). Verabschiedet wurde das neue Gesetz zur großen BRAO-Reform am 25.06.2021 und tritt nun am 01.08.2022 in Kraft.
BRAO Reform: Warum kam es zum neuen Gesetz?
Die große BRAO-Reform war größtenteils erwünscht und auch nötig vonseiten der Experten. Das Regelwerk entspricht nun einem Gesamtsystem. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen zur Berufsausübung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Patentanwälten. Eine Neuregelung zur Berufsausübungsgesellschaft (BAG) und der interprofessionellen Zusammenarbeit.
Eine Besonderheit des neuen Regelwerks ist, dass mit der Berufsausübungsgesellschaft (BAG) es nun ermöglicht wird, sich auch mit ausgewählten Berufen zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen zu tun.
Wer sind die ausgewählten Berufsgruppen, die sich zusammenschließen können?
- Rechtsanwälte
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
- Patentanwälten
- Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
- sowie mit freien Berufen nach § 1 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
z.B. Architekten, Ingenieuren usw.
Eine BAG kann nach §59b Abs. 2 BRAO n. F. folgende Rechtsformen besitzen:
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
- Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht a) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder b) eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Die große BRAO-Reform: Was muss bei der Berufsausübungsgesellschaft (BAG) beachtet werden?
Die Zulassung / Anerkennung muss durch die jeweilige Kammer erfolgen. Die BAG ist zulassungspflichtig. Dies gilt nicht bei haftungsbeschränkten Gesellschaften oder bei Gesellschaften, deren Organe nur aus StB, RA und WP bestehen. Zu beachten gilt, dass die BAG keine Rechtsform ist. Allerdings gibt die Berufsausübung Auskunft über die Pflichtversicherungssumme, d.h. die BAGs sind dazu verpflichtet, eine passende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der gesamten Tätigkeit zu führen.
Wichtig: Daraus ergeben sich auch einige Änderungen und Anpassungen im Versicherungsschutz für Anwälte, Steuerberater, Kanzleien und BAGs.
Was sollte Ihr Versicherungsspezialist nun zeitnah für Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum 01.08.2022 veranlassen?
Dringend erforderlich ist, dass Sie eine Gegenüberstellung mit den alten Gesetzgebungen und den Neuerungen, die sich daraus ergeben, erhalten. Die Veränderungen müssen entsprechend in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung angepasst werden. Darunter fällt die Deckungssumme unter der Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen. Zum Stichtag 01.08.2022 müssen die Änderungen dokumentiert sein. Sollte Ihr Versicherungsagent noch nicht auf Sie zugekommen sein, dann wagen Sie diesen wichtigen Schritt selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.
Was ist vonseiten der Steuerberatungs-GmbH, welche AGB mit den Mandaten vereinbart haben zu beachten?
Achtung Ihre AGB verlieren zum Stichtag die Gültigkeit. Konkret bedeutet das, bisher reichte es aus, je Versicherungsfall 1 Mio. Euro als Deckungssumme vorzuhalten. Die neue BRAO-Reform besteht auf 4 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Was ist vonseiten der Sozietäten / GbR von Steuerberatern und / oder Rechtsanwälten, die AGB mit den Mandaten vereinbart haben zu bedenken ?
Auch hier gilt zu beachten, dass die vorherigen AGB nicht mehr gelten. Die 1 Mio. Euro als Deckungssumme ist nicht mehr zulässig, sondern die Reform sieht vor, dass je Versicherungsfall 2 Mio. Euro hinterlegt sind.
Was bedeutet das für die Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung?
Keine Erhöhung der Deckungssummen – somit bleiben die AGB weiterhin gültig und müssen dementsprechend nicht angepasst werden.
Sie befinden sich in einer Bürogemeinschaft und fragen sich, welche Veränderungen mit der neuen BRAO Reform in Kraft treten?
Eine Bürogemeinschaft kann auch über den 01.08.2022 hinaus bestehen, wenn die neue Berufsordnung (BRAO-Reform) in Kraft tritt.
Definition Bürogemeinschaft nach § 55h StBerG „Steuerberater können sich zu einer Gesellschaft verbinden, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von steuerberatenden Mandatsverträgen auftreten soll.“
Was bedeutet das?
Steuerberater können sich jeweils weiterhin Büroräumlichkeiten, Dienstleistungen oder Mitarbeiter teilen. Es soll keine rechtliche Verbindung einhergehen. Nach außen hin (Kanzleischild, Briefbogen, Internetauftritt) muss deutlich offenbart werden, dass es sich um eine Einzelkanzlei in einer Bürogemeinschaft handelt. Es darf keine gemeinschaftliche Haftungsstruktur geben, sondern lediglich eine gemeinschaftliche Organisationsstruktur. Für das Konstrukt der Bürogemeinschaft gibt ein keinen Versicherungsschutz.
Das Gleiche gilt für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer in einer Bürogemeinschaft.
Wollen die Berufsträger nach außen hin auch rechtlich als Einheit auftreten – z. B. gemeinsamer Internetauftritt oder gemeinsamer Briefbogen, – so muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Berufsausübungsgesellschaft abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass alle Berufsträger namentlich in einem Vertrag zusammen versichert werden. Neben der Berufsausübungsgesellschaft wird in dem Vertrag auch die persönliche Deckung für jeden einzelnen Berufsträger gewährt.
Empfehlung an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
Nehmen Sie sich die Zeit und überprüfen Sie Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Welche Bestandteile ergeben sich aus den Leistungsmerkmalen? Welche Versicherten Berufe sind wie angelegt und welche Leistungen sind an die Vermögenschaden – Haftpflichtversicherung geknüpft? Was beinhalten die versicherten Tätigkeiten, wer gilt als mitversichert und was steht für weitere mitversicherte Tätigkeiten sowie die mitversicherten Risiken an?
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FAQ
Da die Bürogemeinschaft keine BAG ist, gelten für sie auch keine Pflichtversicherungsvorschriften; diese gelten nur für die tätigen Personen der Bürogemeinschaft.
Ja: Wenn die Mitglieder einer Bürogemeinschaft den Rechtsschein einer GbR setzen, könnte das zu einer Rechtsscheinhaftung führen.
Ja, rechtlich hat sich am Wesen der Bürogemeinschaft nichts geändert, sie wurde nur erstmalig ins Gesetz auf-genommen. Dabei ist eine Sozietät eine BAG, eine Bürogemeinschaft gerade nicht.
In Abgrenzung zur BAG stellt die Bürogemeinschaft keine gemeinschaftliche Berufsausübung dar, sondern eine Gesellschaft, die nur der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit dient (§ 59q Abs. 1 BRAO, § 55h Abs. 1 StBerG, § 52p Abs.1 PAO). Dazu zählt die gemeinschaftliche Nutzung von Betriebsmitteln, wie z.B. des Empfangs oder des Druckers, nicht jedoch der gemeinsamen Mandate.