Der Tätigkeitsschaden – Oder: Nur wer nichts macht, macht nichts falsch.

Manchmal läuft es nicht nach Plan. Wenn Missgeschicke Einzug halten, kann es schnell unangenehm werden. Wird dann dadurch auch noch jemand verletzt oder etwas beschädigt, kann das nicht nur ärgerlich, sondern auch ganz schön teuer werden. In diesem Beitrag erfährst du, was es mit dem Tätigkeitsschaden auf sich hat und was du hier genau beachten musst.

Woraus entstehen Missgeschicke oder Fehler?

Häufige Ursachen können Unaufmerksamkeit sein, oder die auszuführende Person hat nicht die entsprechende Erfahrung. Weiter können Müdigkeit und Erschöpfung zu einer kürzeren Reaktionszeit führen. Zu viel Stress bietet auch entsprechendes Potenzial für die Erhöhung von Fehlern.

Hierüber muss man sich im Klaren sein: Egal wie gut man sich auf alle Eventualitäten vorbereitet hat, kann man Unvorhergesehenes nie zu 100 % einplanen. Somit muss man akzeptieren, dass Missgeschicke menschlich sind.

Fehler gehören in unseren Alltag und geben uns die Chance zu lernen. Eine gute Fehlerkultur kann in einem Team oder sogar in einem Unternehmen zum Erfolg beitragen. Und sind wir ehrlich – in jedem Beruf können Fehler passieren. ABER mit dem Hintergrundwissen „Fehler / Missgeschicke passieren“ ist es angebracht, sich in seinem beruflichen Umfeld abzusichern. Schließlich ist „wer nichts macht, macht nichts falsch“ sicherlich keine Option.

Da lohnt es sich, die sogenannten Tätigkeitsschäden mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Tätigkeitsschäden Titelbild
Julia Reusch
Julia Reusch

Was sind Tätigkeitsschäden? Und warum ist es wichtig, sich mit dieser Schadenart zu beschäftigen?

Beispiele von Tätigkeitsschäden, die in direktem Zusammenhang mit der auszuführenden Arbeit stehen:

Nehmen wir mal an, der Heizungsmonteur kommt zur alljährlichen Wartung vorbei. Versehentlich stellt er den Druck auf der Gasheizung des Kunden zu hoch ein und eine Membran im Ausdehnungsgefäß wird dadurch geschädigt. Das Ausdehnungsgefäß muss getauscht werden.

Ein Schreiner, der mit der Montage einer Küchenarbeitsplatte beauftragt ist, zerkratzt mit seinem Werkzeug versehentlich den bereits aufgestellten Kühlschrank seines Kunden.

Eine Reinigungsfirma verwendet versehentlich ein falsches Reinigungsmittel und der Teppichboden im gesamten Büro ist nach der Behandlung fleckig und muss getauscht werden.

Ein Tätigkeitsschaden (oder auch Bearbeitungsschaden) ist also ein Schaden, der durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit entsteht. Der Schaden realisiert sich dabei an der zu bearbeitenden Sache oder an Sachen im direkten Einwirkungsbereich (räumlicher Zusammenhang). Der Versicherungsschutz gilt für Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Welche drei Kriterien unterscheiden den Tätigkeitsschaden vom klassischen Haftpflichtschaden?

Der Tätigkeitsschaden entsteht

  • durch eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen.
  • durch die Benutzung der Sachen die ich für die Durchführung der Tätigkeit benötige.
  • wenn sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.

Es zählen also auch direkt angrenzende Gegenstände dazu, wie bei dem vorangegangenen Beispiel des beschädigten Kühlschranks.

Zur Abgrenzung nun noch ein Beispiel für einen klassischen Betriebshaftpflichtschaden.

Der Gas-Wasser-Installateur stößt versehentlich beim Eintreten eine Kunststatue um. Die Reparaturkosten müssen von dem Installateur bezahlt werden.

Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Schaden und der auszuführenden Arbeit.

Doch warum gibt es für Tätigkeitsschäden einen eigenen Begriff?

Kann man nicht davon ausgehen, dass solche Schäden schon immer im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert waren und sind? Leider nein!

Haftpflichtversicherungen schlossen in der Vergangenheit Ansprüche wegen Tätigkeitsschäden stellenweise aus. Diese Ausschlüsse führten allerdings regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Geschädigten, Versicherungsnehmern und den Versicherungsgesellschaften.

Teilweise knifflig ist die Abgrenzung zwischen versicherbaren Tätigkeitsschäden und dem nicht versicherbaren Erfüllungsbereich.

Machen wir auch hierzu zwei Beispiele:

Verschüttet ein Maler beim Streichen einen Farbeimer im Treppenhaus, werden die Kosten für die Reinigung und Instandsetzung von seiner Betriebshaftpflichtversicherung getragen – es handelt sich um einen Tätigkeitsschaden.

Streicht der Maler die Wand anders als vereinbart in Rot, anstatt in Gelb, so muss er die Nacharbeit und Korrektur auf eigene Kosten erbringen. Es handelt sich um den Erfüllungsschaden, den keine Haftpflichtversicherung übernimmt – dieser Bereich wird dem unternehmerischen Risiko zugeordnet. Der Maler schuldet dem Kunden eine Leistung, diese hat er ordnungsgemäß zu erbringen. Tut er das nicht, muss er Nacharbeiten.

Beschädigt ein Fliesenleger beim Aufstemmen eines alten Fliesenbodens die Fußbodenheizung, sprechen wir auch hier von einem Tätigkeitsschaden. Verlegt er die Fliesen allerdings mit der Oberseite nach unten (ja, zugegeben ein recht drastisches Beispiel), so muss er dies auf eigene Kosten in Ordnung bringen. Letzteres ist wieder klar dem Erfüllungsbereich zuzuordnen und es besteht kein Versicherungsschutz.

Der Tätigkeitsschaden: Eine Definition

Tätigkeitsschäden sind also Schäden, die während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Diese können für Unternehmen und Selbstständige zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, ist es wichtig, eine passende Versicherungslösung zu finden. Abgrenzen muss man sie vom sogenannten Erfüllungsschaden, den der Verursacher selbst beheben muss.

Betrachten wir also nun nach der Haftung auch die Möglichkeiten solche Ansprüche abzusichern.

Die positive Nachricht vorweg: In modernen Versicherungslösungen sollten die Tätigkeitsschäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung umfassend abgesichert sein.

Aktuellere Haftpflichtversicherungen sehen für Tätigkeitsschäden entweder eine eigene Summe vor oder sie gelten im Rahmen der Grunddeckungssumme mitversichert.

Wie du an den vorangegangenen Beispielen erkennen kannst, ist diese Deckung vor allem für Handwerksbetriebe unverzichtbar, die Arbeiten an und mit fremden Sachen durchführen, wie bspw. Reparaturen. Ohne eine entsprechende Absicherung können auf solche Betriebe im Schadenfall erhebliche Kosten zukommen, die unter Umständen sogar existenzbedrohend sein können. Stell dir vor, ein Dachdecker löst beim Verschweißen einer Bitumenbahn auf dem Dach einer Firmenhalle ein Feuer aus.

Wichtig

Sich vorab bei seinem Versicherungsagenten des Vertrauens über die sogenannten Tätigkeitsschäden aufklären zu lassen und mögliche Absicherungskonzepte im Blick zu haben, was im Worst-Case-Szenario auf dich zukommt.

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Du möchtest dich weiter zu dem Thema Tätigkeitsschäden informieren? Schau dir hierzu auch gerne unser YouTube Video an!

Vielleicht reicht auch schon ein Blick in deinen laufenden Versicherungsschein, um Klarheit zu erlangen. Bist du dir unsicher oder kannst keine Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden finden, stehen wir dir natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Nicht suchen, sondern finden.

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