Dashcams am Steuer: Gut für die Beweislage, schlecht für den Datenschutz

Dashcams am Steuer: Gut für die Beweislage, schlecht für den Datenschutz

Dashcams sind kleine, unscheinbare Kameras, die direkt auf der Windschutzscheibe oder in einer Position montiert werden, um den Straßenverkehr und das Geschehen vor dir aufzeichnen zu können. Nein, so ganz legal ist das nicht. Aber bei einem Unfall und dem folgenden Gerichtsverfahren wird abgewogen, ob die Interessen eher im Sinne der DSGVO oder der Beweissicherung schwerer wiegen. Und am Ende hast du mit einem Video vielleicht einen Trumpf mehr im Ärmel als ohne Dashcam am Steuer. Hier erfährst du alles Wichtige über Dashcams am Steuer.

Dashcams am Steuer
Julia Reusch
Julia Reusch

Dashcams am Steuer und die DSGVO

Willkommen in der rechtlichen Grauzone. Mit der Nutzung einer Dashcam in deinem Fahrzeug stößt du einer Statista-Umfrage zufolge zwar größtenteils auf Akzeptanz, aber rechtlich betrachtet bist du trotzdem nicht immer auf der sicheren Seite. Zwar steht bei Datenschutzproblemen immer noch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Raum, das eine Aufnahme in Einzelfällen als Beweismittel zugelassen hat. In der Regel schaffst du mit einer dauerhaften Aufnahme aber mehr Probleme, als du damit löst.

Der DSGVO zufolge müsstest du von jedem Verkehrsteilnehmer beziehungsweise jeder gefilmten Person zuerst eine Erlaubnis einholen, um diese im Anschluss ablichten zu dürfen. Im Straßenverkehr ist das natürlich nicht möglich, denn dabei würdest du wohl eine Ewigkeit von A nach B benötigen. In der Regel liegt demnach das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines jeden vor den eigenen Interessen im Rahmen der Dashcam-Überwachung.

Im Sinne der Beweissicherung bei Unfällen können Dashcam-Aufnahmen dennoch vor Gericht zugelassen werden, vor allem, wenn es sich dabei nur um kurze Videoclips handelt. Gerade bei schwereren Delikten kann dir so eine Aufnahme aber sprichwörtlich den Allerwertesten retten – wenn es beispielsweise um die Unfallhaftpflicht und damit verbundene Forderungen der Gegenseite geht. In diesem Fall ist das mögliche Bußgeld für deine Aufnahme vermutlich das geringere Problem.

So nimmst du korrekt auf – Dashcam am Steuer

Bei der Nutzung einer Dashcam solltest du stets auf einige Punkte achten, sodass du möglichst geschickt durch die (noch) rechtliche Grauzone manövrierst. Folgende Tipps können dir dabei helfen, Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden und Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

  • Nutze am besten eine Dashcam, die einen sogenannten Loop-Modus besitzt. In diesem Modus werden nur die letzten Sekunden oder Minuten gespeichert und anschließend wieder durch neue Aufnahmen überschrieben.
  • Noch besser ist eine Dashcam, die nur bei bestimmten Ereignissen auslöst und ein Video aufzeichnet. Beispielsweise nutzen diese meist einen G-Sensor, der die auf die Kamera wirkenden Kräfte misst und bei Überschreiten eines Grenzwerts die Kamera aktiviert. Stellt sich jedoch heraus, dass du lediglich stark gebremst oder beschleunigt hast, solltest du die Aufnahme so schnell wie möglich wieder löschen.
  • Zwar besteht in manch zwielichtigen Gegenden auch beim Parken ein berechtigtes Interesse deinerseits, die Umgebung deines Kfz auf Video festzuhalten, aber erlaubt ist das in der Regel nicht.
  • Auch wenn vielleicht deine Youtube-Follower ganz neugierig darauf sind, wie du deine neue Karre auf der Autobahn testest – stelle keinesfalls Videos der Dashcam ins Internet. Es sei denn, du hast vorher alle Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht. Oder wenn du von allen Protagonisten die schriftliche Erlaubnis hast.
  • Bedenke, dass im Ausland andere Regelungen zur Nutzung von Dashcams am Steuer gelten können. Je nach Land kann eine Dashcam völlig bedenkenlos filmen, in anderen droht dir ein bis zu 5-stelliges Bußgeld.

Das solltest du beim Kauf einer Dashcam beachten

Dashcam ist nicht gleich Dashcam, das wirst du spätestens beim Stöbern nach dem vermeintlich richtigen Modell bemerken. Ordere am besten nicht gleich das günstigste Modell, sondern setze dich vorher etwas mit der Materie auseinander. Achte beispielsweise darauf, dass die Kamera die Funktion bietet, anlassbedingt aufzunehmen – sprich bei einem Aufprall. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Möglichkeit, sogenannte Loops aufzunehmen, sodass du keinesfalls stundenlanges Videomaterial von all deinen Fahrten archivierst. Darüber hinaus spielt auch die Videoqualität, gerade wenn es um Beweise vor Gericht geht, eine übergeordnete Rolle. FullHD, also 1920 x 1080 Pixel sollte die Kamera schon mitbringen. Eine 4K-Aufnahme wäre das Nonplusultra. Zudem solltest du dir die Bewertungen durchlesen, vor allem in Hinblick darauf, wie die Kamera bei Nacht, Nebel und Regenwetter abschneidet.

Dashcam-Nutzung im Ausland – Dashcams am Steuer

Bist du öfter, beziehungsweise auch nur ein einziges Mal mit aktivierter Dashcam im Ausland unterwegs, solltest du besser vorher abklären, ob deren Nutzung denn nun erlaubt ist oder nicht. Während in den meisten EU-Ländern die Verwendung einer Kamera beim Fahren eher unproblematisch ausfällt, kannst du in ein paar wenigen anderen Ländern kleine und große Probleme bekommen, wenn du dabei erwischt wirst.

Österreich

Wenn du nicht gerade im Auftrag der österreichischen Polizei oder sonstigen befugten Organen unterwegs bist, solltest du von der Nutzung einer Dashcam absehen. Systematische Überwachung, und genau darum handelt es sich bei kontinuierlicher Videoaufnahme, ist nur der staatlichen Verwaltung erlaubt. Es sei denn, du filmst mit deiner Dashcam nur Straße und Landschaft, dann stellt das kein Problem dar. Möchtest du eine Aufnahme online stellen, ist es zwingend notwendig, alle Personen und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Wir raten dir trotzdem, lieber die Finger davon zu lassen.

Ähnlich sieht es beim Nachweis von Straftaten anderer aus. Zwar ist es erlaubt, beispielsweise eine gefährliche Situation im Verkehr oder einen Unfallhergang zu filmen, es kann aber sein, dass du dich mit dem Material auch selbst belastest. Und Verstöße gegen den Datenschutz sind in der Alpenrepublik nicht selten ganz schön teuer. Möchtest du trotzdem im Falle eines Unfalls einen Videobeweis in den Händen halten, raten wir dir, auf eine sogenannte Crashcam zu setzen. Diese beginnt die Aufnahme direkt bei Überschreiten eines Beschleunigungswertes.

Belgien, Portugal, Luxemburg und die Schweiz

In Belgien, Portugal, Luxemburg und der Schweiz solltest du lieber auf den Einsatz einer Dashcam am Steuer verzichten. Während zwar nicht direkt deren Installation und Nutzung verboten ist, machst du dich spätestens beim Filmen von Kennzeichen und Personen strafbar. Das Stichwort an dieser Stelle: Verhältnismäßigkeit. Das Filmen von Bagatellfällen wird geringer gewichtet als das zu erfüllende Transparenzprinzip. Bei schwereren Unfällen oder Delikten kann aber auch hier eine Videoaufnahme vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden, ohne dass du große Konsequenzen zu befürchten hast. Bist du häufig in Belgien, Portugal, Luxemburg oder in der Schweiz unterwegs und möchtest trotz aller Bedenken eine Dashcam nutzen, empfehlen wir dir ein Modell, das sich datenschutztechnisch ohne Weiteres verwenden lässt – etwa ein Modell, das erst durch einen Beschleunigungssensor die Aufnahme startet.

Nicht suchen, sondern finden.

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