Büroverkauf, Fusion, Kanzleiwechsel: Lückenlose Versicherung bei Unternehmensänderung
Und was musst du beachten, wenn sich der Standort bzw. die Rechtsform ändert? Ein sehr umfassendes Thema, sodass wir uns die verschiedenen Veränderungen einmal näher anschauen, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
Büroverkauf und Kanzleiwechsel
Was hast du beim Thema Versicherungen zu beachten, wenn ein Büroverkauf oder Kanzleiwechsel ansteht?
Als neuer Eigentümer eines Büros solltest du prüfen, welche Versicherungen der Vorbesitzer abgeschlossen hat. Dazu können typischerweise folgende Policen gehören:
Typische Versicherungen
- Bürohaftpflichtversicherung: Deckt Personen- und Sachschäden ab, die Besuchern oder Dritten in den Büroräumen durch betriebliche Tätigkeiten entstehen.
- Inhaltsversicherung: Sichert technische Geräte wie Computer, Server und das gesamte Inventar gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus und Sturm ab.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Gilt für beratende Berufe. Deckt reine Vermögensschäden, die Dritten durch fehlerhafte Beratungen entstehen – ohne Personen- oder Sachschäden.
- Berufshaftpflichtversicherung: Gilt für freie Berufe, insbesondere für beratende, planende oder prüfende Tätigkeitsbereiche mit Haftungsrisiken, die sich durch Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- oder Koordinationsfehler ergeben.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Kommt es im Betrieb zu einem Schadenfall, z. B. durch Feuer oder Wasserschaden, erstattet die Versicherung die Einnahmeverluste und übernimmt die Betriebsfortführungskosten.
- Elektronikversicherung: Schützt elektronische oder technische Anlagen bei Überspannungsschäden, Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Datenverlust.
Eigentümerwechsel und Versicherung
Achtung: Steht ein Büroverkauf oder Kanzleiwechsel an, gehen zunächst alle versicherten Vermögensgegenstände samt Sachversicherungen per Gesetz auf den Käufer über (§ 95 VVG). Maßgeblich sind dabei insbesondere die Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Voraussetzung, dass der Eigentümerwechsel dem Versicherer gemeldet wird.
Verkäufer oder Käufer sind verpflichtet, diese Mitteilung an die Versicherung zu machen.
Wichtig ist, dass die beteiligten Parteien die Unterlagen austauschen, damit du als neuer Eigentümer über alle Bedingungen und Details informiert bist. Nach der Übernahme hast du ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen, um gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen oder einen eigenen Vertrag abzuschließen.
Im Fall der Vermögensschadenhaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um personenbezogene Versicherungen, die im Falle einer Übernahme individuell auf deine Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden sollten, um eine vollumfängliche Absicherung zu gewährleisten.
Fusionen und Rechtsformänderungen
Welche Veränderungen stehen an, wenn es zu einer Fusion oder einer Änderung der Rechtsform kommt?
Bei Fusionen, zum Beispiel der Verschmelzung nach UmwG, müssen bestehende Verträge überprüft werden, ob sie weiterhin sinnvoll sind oder aufgrund gravierender Veränderungen in der Unternehmensstruktur auslaufen sollten.
Diese Themen sollten vor der Fusion im Bereich des Risikomanagements abgeklärt und beurteilt werden. Bei einer Unternehmensübernahme gilt es, im Vorfeld alle Versicherungsverträge sorgfältig zu analysieren, um eine klare Planung der Integration bestehender Verträge zu gewährleisten.
Im Falle einer Fusion gibt es keine gesetzliche Rangfolge oder Vorrangregel von Versicherungsverträgen. Maßgeblich sind die konkrete Fusion, die beteiligten Vertragsparteien und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Sach- und Vermögensversicherungen, die an juristische Einheiten gebunden sind, können auf die neue fusionierte Gesellschaft übergehen. Häufig bleibt der aktivere Vertrag mit den besseren Konditionen bestehen.
- Personenbezogene Versicherungen müssen individuell geregelt werden.
Versicherungsunternehmen behalten sich oft ein Sonderkündigungsrecht vor, um nach der Fusion entscheiden zu können, ob sie Verträge kündigen oder neu verhandeln. Kommt es zu keinem Sonderkündigungsrecht, können beide Versicherungsverträge formal bestehen bleiben und bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterlaufen. So besteht für eine Übergangszeit doppelter Versicherungsschutz, um keine Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen.
Wichtig: Eine gute Kommunikation mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ist entscheidend, um allen Rechten und Pflichten gerecht zu werden.
Rechtsformwechsel
Im Falle eines Rechtsformwechsels, etwa von einer GbR in eine GmbH, bleibt das bestehende Versicherungsverhältnis in der Regel durch die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge erhalten. Somit gehen alle Versicherungsverträge automatisch auf die neue Rechtsform über, ohne dass neue Verträge abgeschlossen werden müssen.
- Fortgeführt wird die rechtliche Identität – nur die Rechtsform ändert sich.
- Bestehende Sachversicherungen wie Betriebs-, Inhalts-, Gebäude- und Elektronikversicherung bleiben erhalten und werden an den neuen Versicherungsnehmer angepasst.
- Bestandteil des fortlaufenden Versicherungsvertrags ist die korrekte Nennung des neuen Unternehmens sowie des Nachfolgers.
- Änderungen wie neue Geschäftsführer, erweiterter Leistungsumfang oder angepasste Versicherungssummen sollten geprüft werden.
Achtung: Eine Vertragsänderung oder Kündigung ist nur im Rahmen der regulären Vertragsbedingungen möglich.
So lassen sich unnötige Versicherungslücken vermeiden. In Einzelfällen kann es jedoch zu Sonderkündigungen kommen, wenn Verträge neu verhandelt werden oder sich das Risiko durch die neue Rechtsform ändert. Jede Rechtsformänderung solltest du daher im Vorfeld mit deinem Versicherungsagenten abstimmen.
Standortwechsel
Was du beim Standortwechsel beachten musst
Ein Standortwechsel kann das versicherte Risiko verändern. Daher ist es wichtig, den Versicherer am besten schon im Vorfeld zu informieren und die Details zu besprechen, um gegebenenfalls die Verträge anzupassen.
Eine Anpassung der Versicherungsverträge ist zwingend notwendig, da sich die Risikosituation an einem neuen Standort erheblich unterscheiden kann.
Besonderheiten bei Sachversicherungen
Zum Beispiel können die Gegebenheiten bei Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherungen variieren. Der Standort kann andere Anforderungen oder Risiken beinhalten, etwa in Bezug auf Brand- oder Diebstahlgefahren.
Auch die Kfz-Versicherungen solltest du überprüfen, denn aufgrund neuer Faktoren wie anderer Schadensstatistiken können sich die Beiträge verändern.
Behalte die Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten im Blick. Bei Beitragserhöhungen kannst du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Tipp
Wichtig sind die Dokumentationen und Nachweise. Bei allen Vertragsveränderungen, etwa bei einem Standortwechsel, sollten immer entsprechende Nachträge vom Versicherungsunternehmen erstellt werden.
Unsere Empfehlung
Suche dir im Vorfeld den richtigen Versicherungspartner. Ob Bürokauf, Rechtsreform, Standortwechsel oder Fusion – all diese Veränderungen sollten frühzeitig abgesichert werden.
Nicht 100 % sicher, ob du den richtigen Partner an deiner Seite hast? Wir sind auf diesem Gebiet erfahren – hol dir weitere Informationen aus unserem Vlog oder Blog. Oder melde dich direkt bei uns – wir finden die passende Lösung für deine Situation.