Informationen zur BRAO-Reform

Informationen zur BRAO-Reform

WER VERANTWORTUNG TRÄGT, BRAUCHT SICHERHEIT.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare von HDI bietet einen umfassenden Versicherungsschutz auf höchstem Niveau. Durch die Neuregelung des Berufsrechts ergeben sich wichtige Anpassungen der Versicherungsverträge. Bleiben Sie auf dem Laufenden und holen Sie sich hier alle Informationen zur BRAO-Reform.

Starke Lösungen und digitale Prozesse: von Spezialisten für Spezialisten.

Informationen zur BRAO-Reform

Wer Verant­wort­ung trägt, braucht Sicherheit.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare von HDI bietet einen umfassenden Versicherungsschutz auf höchstem Niveau. Durch die Neuregelung des Berufsrechts ergeben sich wichtige Anpassungen der Versicherungsverträge. Bleiben Sie auf dem Laufenden und holen Sie sich hier alle Informationen zur BRAO-Reform.

Starke Lösungen und digitale Prozesse: von Spezialisten für Spezialisten.

Was wir für Sie als Ihr Spezialist für Vermögensschaden­haftpflichtversicherung tun

  • Wir sammeln und bündeln alle für Ihren Berufsstand wesentlichen Informationen zur BRAO-Reform.
  • Wir überprüfen Ihren Vertrag, ob in Hinblick auf die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen seit dem 01.08.2022 Ihre mit uns vereinbarten Deckungssummen angepasst werden müssen.
  • Sie erhalten eine Gegenüberstellung, welche die „neue und die alte Welt“ sowie Ihren Änderungsbedarf aufzeigt.
  • Wir stellen sicher, dass Ihr Vertrag den richtigen Versicherungsschutz umfasst, auf dem aktuellen Stand sein wird und die neuen Versicherungsbestätigungen an die Kammern verschickt werden.
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EIN WICHTIGES
TODO FÜR SIE

EIN WICHTIGESTODO FÜR SIE

Steuerberatungs-GmbH, die AGB mit den Mandaten vereinbart haben

Übermitteln Sie Ihren Mandanten die für sie wesentlichen Informationen zur BRAO-Reform. Durch die veränderten gesetzlichen Mindestdeckungssummen müssen auch die eingesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich der Haftungsbegrenzung überarbeitet werden.

Ihre bisherigen AGB haben zum 01.08.2022 ihre Gültigkeit verloren. Bisher reichte es aus je Versicherungsfall 1 Mio. € als Deckungssumme vorzuhalten. Die neue BRAO-Reform sieht dafür nun 4 Mio. € je Versicherungsfall vor, um die Haftung auch rechtswirksam auf diesen Betrag begrenzen zu können.

Gegenüber den Mandaten können Sie dies positiv darstellen, da sich durch die neue Berufsreform die Haftungsmasse von 1 Mio. € auf 4 Mio. € erhöht hat – zum Vorteil der Mandanten.

Sozietäten / GbR von Steuerberatern und / oder Rechtsanwälten, die AGB mit den Mandaten vereinbart haben

Übermitteln Sie Ihren Mandanten die für sie wesentlichen Informationen zur BRAO-Reform. Durch die veränderten gesetzlichen Mindestdeckungssummen müssen auch die eingesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich der Haftungsbegrenzung überarbeitet werden.

Ihre bisherigen AGB haben zum 01.08.2022 ihre Gültigkeit verloren. Bisher reichte es aus je Versicherungsfall 1 Mio. € als Deckungssumme vorzuhalten. Die neue BRAO-Reform sieht dafür nun 2 Mio. € je Versicherungsfall vor, um die Haftung auch rechtswirksam auf diesen Betrag begrenzen zu können.

Gegenüber den Mandaten können Sie dies positiv darstellen, da sich durch die neue Berufsreform die Haftungsmasse von 1 Mio. € auf 2 Mio. € erhöht hat – zum Vorteil der Mandanten.

Partnerschafts­gesellschaften mit beschränkter Berufshaftung

Hier haben sich die Deckungssummen nicht erhöht. Demnach behalten die AGB weiterhin Ihre Gültigkeit. Sollte ein Mandant Rückfragen haben, können wir Sie selbstverständlich mit den nötigen Informationen zur BRAO-Reform versorgen.

Informationen zur BRAO-Reform – Neuregelung des Berufsrechts auf einen Blick

  • Am 25.06.2021 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts für Steuerberater und Rechtsanwälte durch den Bundesrat verabschiedet.
  • Am 01.08.2022 ist das neue Gesetz in Kraft getreten.
  • Die Berufsrechtsreform beinhaltet eine einheitliche und rechtsformneutrale Regelung für sämtliche anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften.
  • Dies erleichtert die interprofessionelle Zusammenarbeit für Freie Berufe.
  • Die Änderungen betreffen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO) und das Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Änderungen im Überblick

Einheitliche rechtsformneutrale Berufsausübungsgesellschaft

Das neue Recht bringt große Vereinfachungen: Die gemeinschaftliche Berufsausübung gibt es für Rechts- und Patentanwälte sowie für Steuerberater nur noch in Form der Berufsausübungsgesellschaft. Diese wird in den §§ 59b ff. BRAO, §§ 52b ff. PatAnwO und §§ 49 ff. StBerG verankert.

Die Berufsausübungsgesellschaft ist keine Rechtsform, sie reguliert nur die Berufsausübung.

Für ihre berufliche Zusammenarbeit stehen Rechtsanwälten und Steuerberatern folgende Rechtsformen zur Verfügung:

 

  • Jede deutsche Rechtsform einschließlich Handelsgesellschaften
  • Europäische Gesellschaften
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Mehr Informationen zur BRAO-Reform

Komplexes Thema – einfach erklärt

Hinsichtlich der Mindestversicherungssumme für die
Berufs­aus­übungs­gesell­schaft ist wie folgt zu differenzieren:

Rechtsform Haftungsbeschränkt 1 Haftungsbeschränkt bis 10 tätige Personen 2 Ohne Haftungsbeschränkung 3
Gemäß BRAO 2.500.000 EUR 1.000.000 EUR 500.000 EUR
Gemäß StBerG 1.000.000 EUR Keine Sonderregelung 500.000 EUR

1 Die Rechtsform ist haftungsbeschränkt, wenn für berufliches Versehen keine natürliche Person haftet oder deren Haftung beschränkt ist.

2 Tätige Personen sind solche, die in der BAG anwaltlich, patentanwaltlich, steuerberatend oder wirtschaftsprüfend tätig sind (§ 59c Abs. 1 S. 1 BRAO), also nicht nur Gesellschafter, sondern auch Mitarbeiter.

3 Gesellschaften, in denen die Gesellschafter unbeschränkt haften, wie GbR, Partnerschaft, OHG (nicht KG, PartmbB).

Alle wichtigen Unterlagen zur BRAO-Reform auf einen Blick

Synopse VH BRAO
Produktprofil SWR
Produktblatt StB
Produktblatt Insolvenzverwalter
Informationsblatt VH BRAO
Berufsausübungsgesellschaften (Flussdiagramm)
FAQ Berufsrechtsreform

Tool herunterladen: Versicherungssummenrechner Berufsrechtsreform (Excel-Datei)

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