Welche Summe muss in den AAB / AGB eingetragen werden?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Bisher gelten noch folgende Regeln:
GbR, GmbH, OHG, Partnerschaft, Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden, auch wenn die Kanzlei eine höhere Summer versichert hat.
PartGmbB ohne Rechtsanwälte: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
PartGmbB mit Rechtsanwälte: 10 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
Ab dem 01.08.2022 tritt die neue BRAO-Reform in Kraft. Dabei ändern sich die Summen wie folgend:
Einzelkanzlei: 1 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
GbR/Sozietät, OHG, Partnerschaft: 2 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
GmbH, PartGmbB, AG, GmbH & Co KG: 4 Mio. € müssen in die AABs / AGBs eingetragen werden
Wichtig ist, dass eine Kanzlei immer mindestens die Deckungssumme abgesichert hat, die in die AABs / AGBs eingetragen werden müssen. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die AABs / AGBs rechtswirksam sind und damit auch die Haftung begrenzt werden kann.
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