Sind Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensschaden­haftpflicht mitversichert?

Kategorie: vermoegensh-stb

Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.



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