Sind Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder Vermögensverwalter im Rahmen der Vermögensschaden­haftpflicht mitversichert?

Kategorie: vermoegensh-stb

Ja, grundsätzlich schon. Wenn die Tätigkeit ein höheres Risiko birgt als die bestehende Deckungssumme, so wird eine separate Versicherung für diesen Tätigkeitsbereich empfohlen.



Schreibe einen Kommentar

×
Corner Image