Müssen freie Mitarbeiter in den Vertrag für die Vermögensschaden­haftpflicht mit aufgenommen werden?

Kategorie: vermoegensh-stb

Ja, in den Versicherungsbedingungen steht, dass Mitarbeiter der Kanzlei, die Berufsträger sind, der Versicherung gemeldet werden müssen. Das bedeutet sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter.



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