Müssen die Mitschriften z.B. bei Transaktionsberatungen vom Mandanten unterschrieben werden, für die Vermögensschadenhaftpflicht?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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vermoegensh-stb
Wichtig ist, dass Mitschriften (Telefonmitschriften, Gesprächszusammenfassungen) vorliegen. Vom Mandanten müssen diese nicht unterschrieben werden. Zeck der Mitschriften: Im Schadenfall können die Rechtsanwälte prüfen, ob ein Verschulden vorliegt und der Versicherer leistet oder seitens des Versicherungsnehmers kein Verschulden vorliegt und der Versicherer für die Kanzlei in die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht.
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