Was muss bei einer Zusammenarbeit (Kooperation) im Bezug auf die Vermögensschadenhaftpflicht mit einer anderen Kanzlei beachtet werden?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Keine Kommentare
Kategorie:
vermoegensh-stb
Wichtig ist, dass beide Kanzleien die gleiche Deckungssumme je Schadenfall abgesichert haben, so dass im Schadenfall die Deckungssumme der einzelnen Kanzlei nicht heruntergezogen werden kann. Auch bei Kooperationen können beide Kanzleien einen gemeinsamen Vertrag absichern, dies ist aber kein Muss, jede Kanzlei kann auch ihren eigenen Vertrag behalten.
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