Muss ein Berufsträger / Mitarbeiter auf Vermögensschadenhaftpflicht mitversichert werden, wenn er auf der Internetseite aufgelistet ist, aber gar keinen Umsatz für die Kanzlei erzielt?
- 1. Dezember 2021
- Veröffentlicht durch: starfruit
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Kategorie:
vermoegensh-stb
Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.
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