Muss ein Berufsträger / Mitarbeiter auf Vermögensschaden­haftpflicht mitversichert werden, wenn er auf der Internetseite aufgelistet ist, aber gar keinen Umsatz für die Kanzlei erzielt?

Kategorie: vermoegensh-stb
Ja, ein Mitarbeiter, der für die Kanzlei tätig ist, muss auch mitversichert werden, so dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht gekürzt werden kann.


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