Schadenereignistheorie
- 21. Juli 2025
- Veröffentlicht durch: Julia Reusch
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Eine kurze Definition der Schadenereignistheorie: Die Schadenereignistheorie legt den Versicherungsfall auf den Zeitpunkt, an dem der Schaden eintritt – also auf das tatsächliche Ereignis, das den Schaden verursacht. Nicht maßgeblich ist, wann die schädigende Handlung oder Unterlassung erfolgt ist. Versicherungsschutz besteht somit, wenn das Schadenereignis während der Laufzeit des Vertrags eintritt, auch wenn die Ursache früher liegt.
Kontext
Diese Theorie ist Standard in der Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht und anderen gewerblichen Haftpflichtversicherungen. Sie ist in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) verankert, wo es heißt:
„Versicherungsschutz besteht […] wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses.“
Abgrenzung zu anderen Versicherungsfalltheorien
- Verstoßtheorie (auch: Ursachentheorie):
Der Versicherungsfall wird dem Zeitpunkt der schädigenden Handlung zugeordnet, etwa einem Planungsfehler oder einer unterlassenen Prüfung. Dieses Prinzip gilt insbesondere in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, da dort oft lange Zeit zwischen der Handlung (z. B. fehlerhafte Statik) und dem Eintritt eines Schadens (z. B. Bauschaden Jahre später) vergeht. - Claims-made-Prinzip:
Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt der Anspruchserhebung gegen den Versicherungsnehmer. Dieses Prinzip findet man typischerweise in D&O-Versicherungen oder in speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
Praxisbeispiel
Ein Handwerksbetrieb installiert im März – noch vor Versicherungsbeginn – eine Solaranlage fehlerhaft. Im Juni – während laufender Versicherung – entsteht durch diese Installation ein Brandschaden. Nach der Schadenereignistheorie ist der Schaden gedeckt, weil das schädigende Ereignis (Brand) in der Versicherungszeit liegt – unabhängig vom früheren Montagefehler.
Wesentliche Erkenntnis
Die Schadenereignistheorie orientiert sich ausschließlich am Zeitpunkt des Schadenseintritts. Für viele Versicherungsnehmer ist diese Lösung nachvollziehbarer und praxisnäher als andere Regelungen, insbesondere bei unklaren Zeitabständen zwischen Ursache und Wirkung.