Rückdatierung

Was versteht man unter dem Begriff Rückdatierung in Bezug auf die Versicherungsbranche? Eine Rückdatierung liegt vor, wenn der technische Beginn einer Versicherung vor dem formellen Versicherungsbeginn festgelegt wird.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist festgelegt, dass grundsätzlich das Prinzip der Vorwärtsversicherung gilt. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden kann.

Das ist zunächst auch im Sinne der Versicherer und des Kollektivs an Versicherungsnehmern – denn sonst würden wahrscheinlich Häuser erst gegen Elementarschäden versichert werden, wenn die Keller volllaufen.

Es gibt jedoch gewisse Sonderfälle, in denen man die Rückdatierung nutzen kann.

In der Versicherungsbranche bezieht sich die Rückdatierung auf die nachträgliche Änderung des Beginndatums einer Versicherungspolice. Dies kann in bestimmten Situationen vorkommen, z.B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ein Versicherungsnehmer noch nicht abschließend alle Gesundheitsfragen geklärt hat. So kann, obwohl der Versicherungsnehmer den Kunden schon beim Jahreswechsel ein Jahr älter macht, die ausstehende Police bis zu drei Monate zurückdatieren, um den verbesserten Beitrag aus dem Eintrittsalter vom Vorjahr zu erhalten.

Anwendungsbereiche und Ausnahmen der Rückdatierung

Vertragsanpassungen: Wenn sich die Umstände ändern und eine bereits bestehende Versicherungspolice rückwirkend angepasst werden soll, kann die Rückdatierung genutzt werden, um die Änderungen auf einen früheren Zeitpunkt zu beziehen.

Vergessene oder verspätete Anmeldung: Wenn ein Versicherungsnehmer vergisst, rechtzeitig eine Versicherung abzuschließen, aber dennoch eine rückwirkende Deckung wünscht, kann die Rückdatierung genutzt werden, um die fehlende Deckung zu ergänzen.

Im Bereich von Pflichtversicherungen wie bspw. der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechts- und Steuerberater kann die Rückdatierung genutzt werden, um nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Andernfalls gefährdet man die Bestellung bzw. die Zulassung bei den jeweiligen Kammern.

Neben der Rückdatierung ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff Rückwärtsdeckung interessant:

Eine Besonderheit für rückwirkende Leistungen gibt es bei der Berufshaftpflicht:

Beim Haftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure kann es vorkommen, dass der neue Versicherer auch für Schäden aufkommt, die vor Vertragsabschluss noh beim Vorversicherer entstanden sind, sich aber erst später zeigen. Die meisten Versicherer regeln hier eine Frist, zu dem der Versicherungsschutz für Altschäden auch auf den neuen Versicherer übergeht – beachte in diesem Zusammenhang auch den Lexikonbegriff „Nachhaftung“.

Die Rückdatierung von unterschiedlichen Versicherungspolicen ist jedoch in der Regel an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden und erfordert die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft.



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