Freie Mitarbeit

Was bedeutet Freie Mitarbeit? Beschäftigungsverhältnisse auf Basis einer freien Mitarbeiterschaft sind weit verbreitet. Freie Mitarbeiter sind im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden und werden auch nicht nach Weisung tätig. Freie Mitarbeiter sind also gerade keine Arbeitnehmer, sondern auf eigene Rechnung und eigene Gefahr tätig. Während Angestellte nur nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen haften und damit von diversen Haftungseinschränkungen profitieren, unterliegt der freie Mitarbeiter, der gleichen Haftung wie ein »normaler« Selbständiger. Aufgrund dieser rechtlichen Situation kann und sollte sich der freie Mitarbeiter zur Absicherung seiner Haftungsgefahren berufshaftpflichtversichern.



Clemens Reusch
Autor: Clemens Reusch
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