Start it Up: Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick
Frisch aus dem Studium und bereit für den Arbeitsmarkt – ganz egal, ob als Diplom-Ingenieur, Bachelor of Engineering oder Master of Engineering. Zahlreiche Entscheidungen stehen an, dazu gehört auch die richtige Absicherung für den Berufsweg – Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick.

Impulse für Architekten und Ingenieure: Abgesichert Richtung Zukunft
Der Bedarf an Ingenieuren ist groß. Somit stehen den Abgängern der Ingenieurwissenschaften aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen wie Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik, Brandschutz, Sicherheitstechnik u.v.m. die Türen für eine spannende Zukunft offen.
Nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung
Kaum wurde die Auswahl der Fachrichtung der Ingenieurwissenschaften gelegt, geht es schon darum, die Zukunft zu planen: Welcher Weg passt zum gewählten Fachbereich? Was muss ich bedenken? Wo geht die Reise hin? Durchaus können erste Berufserfahrungen während des Studiums sowie ein gutes Netzwerk und Projekterfahrung dazu führen, dass der ein oder andere den Weg als Freiberufler einschlägt oder ein eigenes Ingenieurbüro eröffnet.
So oder so gehört eine gründliche Planung und Recherche im Vorfeld dazu, um auch einen fundierten Grundstein für die Zukunft zu legen. Relevant ist die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Hier sind Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick.
Welche Versicherungen sind für freiberufliche Ingenieure und Ingenieurbüros im ersten Schritt von Bedeutung? – Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Objektversicherung oder Jahresvertrag
- Inhaltsversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Rückwärtsversicherung
Berufshaftpflichtversicherung - Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick
Um die Berufshaftpflicht-Planungshaftpflichtversicherung als Selbstständiger kommt man nicht umher. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie versehentlich Ihren Kunden oder einem Dritten zufügen. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mängel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus Ihrer speziellen beruflichen Tätigkeit als Ingenieur.
Die Tätigkeitsbereiche eines Selbstständigen oder Existenzgründer müssen präzise aufgeschlüsselt sein, damit im Falle eines Schadens auch genügend Schutz existiert. Ratsam ist eine detaillierte Betriebsbeschreibung, um alle Tätigkeitsbereiche einzuschließen. Daraus resultiert Sicherheit für getätigte Planungen, Bauleitungen, Bauüberwachungen, Beratungen und Gutachten.
Im nächsten Schritt muss der Umfang der Deckung festgelegt werden. Achtung: Vor allem im Hinblick auf Spätschäden bzw. die Nachhaftung. Angenommen, es kommt heute zu einer fehlerhaften Planung, der Schaden wird aber erst in 15 Jahren sichtbar, kann, obwohl der Fehler schon lange zurückliegt ein Anspruch an den Verursacher herangetragen werden. In diesem Fall sollte die berufliche Haftpflichtversicherung so vorausschauend aufgebaut sein, dass die vereinbarte Deckungssumme auch auf lange Sicht ausreichend ist. Hier sind beispielweise Inflation und Baukostensteigerungen mit zu berücksichtigen.
Objektversicherung oder Jahresversicherung
In den Anfängen kann für einen Freiberufler oder Selbstständigen eine Objekt-Projektversicherung durchaus interessant sein. Die Projektversicherung unterscheidet sich zur Berufshaftpflichtversicherung als Jahresvertrag dahin gehend, dass der Versicherungsschutz ganz individuell auf das Projekt abgestimmt wird. Weitere Personen wie Subplaner können eingeschlossen werden. Bei der Objektversicherung dient als Berechnungsgrundlage die Bausumme sowie die Leistungsphasen, welche erbracht werden.
Auch interessant, eine Projektversicherung für ein komplexes Bauvorhaben, welches sich deutlich von den normalen Projekten des Büros abhebt und daher auch individuell versichert sein sollte. Eine durchlaufende Jahresversicherung ist zu empfehlen, wenn bereits mehrere gleichartige Projekte durchgeführt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung als Jahresversicherung diente damit einen einheitlichen Versicherungsschutz für alle Projekte und Tätigkeiten, welche innerhalb des Jahres bearbeitet werden. Als Grundlage für die Berechnung dient das versicherte Berufsbild sowie der Jahreshonorarumsatz.
Inhaltsversicherung
Interessant wird eine Inhaltsversicherung, sobald das Ingenieurbüro eigene Büroräumlichkeiten hat und Inventar /Inhaltswerte angeschafft wurden. Sozusagen das Pendant zur Hausratversicherung. Sie deckt Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Feuer – den sogenannten benannten Gefahren –Mehrgefahrendeckung – entstehen. Darüber hinaus gibt es die Allgefahrendeckung, die u. a. Ungeschicklichkeiten und Fehlbedienungen absichert und die daraus resultierenden Schäden auffängt.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann unterstützend zur Absicherung von freien Berufen in technisch wissenschaftlichen Bereichen dienen, ersetzt aber keine Berufshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus dem allgemeinen Büro- und Betriebsgeschehen ausgelöst werden. Zum Beispiel verschütten Sie bei einer Besprechung Kaffee über die Hand Ihres Kunden und er erleidet eine Verletzung und seine Kleidung wird beschädigt. Oder ein Bauherr stolpert über ein ungünstig verlegtes Kabel in Ihrem Büro und verletzt sich dabei.
Rückwärtsversicherung
Sollten die Ereignisse sich nach der Findungsphase zur Selbstständigkeit überschlagen haben und die Projekte als frisch gebackener Ingenieur ins Rollen gekommen sein, ohne dabei die Frage der richtigen Absicherung geklärt zu haben. Kommt hier die Rückwärtsversicherung ins Spiel. Als Existenzgründer kann die Berufshaftpflichtversicherung rückwirkend für 1 Jahr abgeschlossen werden. Festgehalten wird dies in einer Sonderklausel. Voraussetzung ist, dass kein Schaden eingetreten oder bekannt ist zum Zeitpunkt der Rückwärtsversicherung.
Tipps für einen gelungenen Start
So einzigartig und unterschiedlich die Projekte eines Architekten oder Ingenieurs sind, so individuell sollte auch das Versicherungskonzept sein. Für eine sichere Zukunft ist es ratsam, sich einen spezialisierten Berater an seine Seite zu holen, der die Problemstellungen kennt und das Ingenieurbüro auch dauerhaft begleiten kann. Für eine Berufshaftpflicht-/Planungshaftpflichtversicherung sind namhafte Versicherer geeignet, damit Spätschäden auch in weiter Ferne ausreichend abdeckt sind. Nun weißt du mehr über Versicherungen für Architekten und Ingenieure im Überblick.
FAQ
Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen der freien Berufe und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du versehentlich deinem Kunden oder einem Dritten zufügst. Darunter fallen beispielsweise fehlerhafte Beratungen, Planungsfehler oder ein Mangel in der Bauleitung. Kurz zusammengefasst, diese Haftpflichtversicherung schützt bei Fehlern aus deiner speziellen beruflichen Tätigkeit bspw. als Ingenieur. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch nicht nur die Aufgabe berechtige Ansprüche zu befriedigen sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab und hat somit eine passive Rechtsschutzfunktion.
Grundsätzlich gilt im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz nach deutschem Recht, in meisten Fällen auch europäisches Recht. Sie genießen weiterhin weltweiten Versicherungsschutz. Aufgrund der erhöhten Haftungsrisiken in einigen Territorien hier sind v. a. USA und Kanada zu nennen, bedarf es einer expliziten Absicherung und Vereinbarung des Versicherungsschutzes. Meist geschieht die über erhöhte Deckungssummen sowie einer höheren Selbstbeteiligung und einem Risikoprämienzuschlag.
Sofern Sie bei einer Berufshaftpflicht eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr wählen, behalten Sie die maximale Flexibilität. Wenn Sie abweichend einen Drei-Jahres-Vertrag wählen, schränken sie Ihre Flexibilität ein, erhalten jedoch einen Laufzeitrabatt von bis 10 % auf den Jahresbeitrag. Sie haben Angst, dass Sie auch an einen 3-Jahresvertrag gebunden bleiben, wenn Sie nicht mehr tätig sein sollten und keine Umsätze mehr generieren?
Keine Angst: Bei Wegfall des Risikos wird auch der Vertrag Tag genau storniert und Sie erhalten ggf. eine anteilige Rückerstattung des bereits vorausgezahlten Beitrages.
„Sublimite“ sind Unterversicherungssummen bzw. Entschädigungsgrenzen: D. h. der Versicherer reduziert im Vertrag die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z. B.: Schäden im Zusammenhang mit Asbest bis 500.000 €)
Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder Dreifache der Deckungssumme begrenzt (2-fache oder 3-fache Maximierung).
Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 1 Mio. € (3-fach maximiert).
» pro Schaden zahlt der Versicherer max. 1 Mio. €, für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres jedoch maximal 3 Mio. €.
- Sie melden uns als Ihre betreuende Agentur den Schadenanspruch. Wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten mit Ihnen gemeinsam die Schadensmeldung vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
- Der Versicherer übernimmt im Weiteren die folgenden Leistungen:
Zunächst erfolgt die sogenannte Haftungsprüfung. Der Schadenfall bzw. Schadenhergang wird noch einmal geprüft. Liegt vielleicht ein Mitverschulden des Geschädigten vor? Oder handelt es sich um einen unberechtigten Anspruch, der abgewehrt werden kann? Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Rechtsanwälten für Sie abgewehrt. Sollte Sie ein Verschulden treffen, kümmern wir uns um die Freistellung von berechtigten Ansprüchen.
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:
- Personenschaden:
Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.
- Sachschaden:
Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.
- Vermögensschaden:
Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.
- Sie führen ein eigenständiges Büro und kommen aus dem planerischen Bereich. Sie sind als Ingenieur, Architekt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterwegs, dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend von Nöten. Sie haften für Schäden, welche Sie Dritten zuführen, dem Gesetz nach erst einmal unbegrenzt. Dieses Risiko sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufshaftpflichtversicherung begrenzen.
- Einige Berufsgruppe müssen tatsächlich zur Ausübung Ihrer Berufung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, das Gesetz schreibt dies vor. Einigen Berufsfelder wird es von der zuständigen Kammer vorgeschrieben. Nur mit der Berufshaftpflichtversicherung und den jeweiligen Pflichtversicherungssummen werden die Berufsgruppen von der Kammer zu gelassen. Hierzu gehören definitiv Architekten sowie bei den Ingenieurkammern eingetragene Ingenieure und Sachverständige.
- Achtung, hier kommt es gerne zu Verwechslungen. Die Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung dient dazu, Personenschäden und Sachschäden und Vermögenfolgeschäden aus dem allgemeinen Betriebsgeschehen abzusichern. Sie ist praktisch das Pendant zur Privathaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt den Schaden aus der speziellen beruflichen Tätigkeit ab. Zum Beispiel den Planungsfehler, die mangelhafte Bauüberwachung sowie das fehlerhafte Gutachten. In der Berufshaftpflicht geht es also um den Fehler / Verstoß aus der speziellen beruflichen Tätigkeit. Hier ist es besonders wichtig, dass neben dem Vermögensfolgeschaden auch der reine Vermögensschaden mitversichert gilt.